Eine Mietkautionsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, zählt zum Bereich der Mietsicherheiten. Es handelt sich dabei um eine Mietkautionsbürgschaft, mit der ein Mieter seine Mietkaution leisten kann, ohne dass er das Geld dafür auf den Tisch muss. Anstelle einer Zahlung trägt ein Unternehmen eine Bürgschaft für die Mietsicherheit. Der Vermieter bekommt hierbei anstatt einer Kaution in Geld eine Bürgschafts-Urkunde von dem jeweiligen Versicherer. Somit kann der Mieter das Geld für die Mietsicherheit behalten.
Die Bezeichnung Mietkautionsversicherung lässt sich von dem Wort Kaution (lateinisch: catio, bedeutet Sicherheit, Vorsicht) ableiten. Eine Kaution ist eine Leistung zur Absicherung von eventuellen Verbindlichkeiten. Was praktisch soviel bedeutet wie, der Mieter hinterlegt beim Vermieter eine Kaution als Mietsicherheit, durch die der Vermieter bei eventuellen Beschädigungen oder dem Ausfall der Mietzahlung abgesichert ist. Eine Mietkautionsversicherung einer Versicherungsgesellschaft stellt eine Alternative zu einer Bankbürgschaft (auch als Avalkredit bezeichnet) bei einem Geldinstitut dar.
Das Geld für eine Mietkaution dient dem Vermieter zur Absicherung bei eventuellen Beschädigungen an seinem Wohneigentum sowie noch ausstehenden Mietzahlungen nach dem Ende des Mietverhältnisses.
Sind nach dem Mietende Beschädigungen am Mietobjekt oder noch Mietzahlungen ausstehend, dann kann der Hausherr die entsprechende Summe von der Mietkaution einbehalten.
Um einen günstigen und passenden Anbieter für eine Mietkaution zu finden, ist ein kostenloser Kautionsversicherung Vergleich immer ratsam. Dieser lässt sich online mit wenig Zeitaufwand und ganz einfach durchführen. Im Vergleichsrechner müssen nur wenige Eingaben gemacht werden:
Hier ist die Höhe der benötigten Mietkaution in Euro einzutragen.
In dieser Filteroption lässt sich die geschätzte Mietdauer auswählen
Im Feld Verwendungszweck lassen sich drei Optionen wählen:
Der Mieter zieht aus und der Vermieter stellt eine Forderung wegen eines Schadens. Erst wenn die Fachleute der Versicherungsgesellschaft die Korrektheit des Anspruchs überprüft und bestätigt haben, erfolgt eine Auszahlung.
Mit einem Klick auf das Feld "Mietkaution vergleichen", werden unmittelbar die passenden Angebote zu den gemachten Angaben im Mietkautionsversicherung Vergleich aufgeführt.
Im Vergleich für Mietkautionen werden dann die Angebote von verschiedenen Anbietern mit den wichtigsten Leistungen sowie den durchschnittlichen Kosten pro Jahr aufgeführt.
Hat man eine passende Versicherung für seine Ansprüche gefunden, kann man direkt aus dem Vergleich auf die Internetseite des gewünschten Anbieters wechseln und dort die Mietkautionsversicherung online abschliessen.
In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2008 Mietkautionsversicherungen. Damit lassen sich folgende Arten von Kautionen ganz ersetzen:
Die Kautionsversicherungen werden sowohl für private, wie auch für gewerbliche Mietverhältnisse angeboten. Für die Mietbürgschaft ist ein jährlicher Versicherungsbeitrag von etwa vier bis sechs Prozent der vereinbarten Mietkaution zu bezahlen.
Vor allem für jüngere Leute, die eventuell erstmalig eine Wohnung anmieten (Auszubildende, Studenten, Erstmieter usw.) ist eine Kautionsversicherung empfehlenswert.
Besonders wegen kontinuierlich ansteigender Preise für die Mieten, vor allem in Ballungsgebieten und Grossstädten, ist die Mietbürgschaft eine gute Alternative zur einer Bargeldkaution. Mit einer Bürgschaft für die Mietkaution braucht man das Geld für die Mietsicherheit nicht auszugeben und kann es für anderweitige Dinge nutzen.
Ein wichtiger Aspekt sind natürlich auch Kosten für eine Mietbürgschaft. Für eine Mietkautionsbürgschaft muss der Versicherte jährlich einen Beitrag bezahlen. Dieser liegt bei vielen Anbietern etwa um die fünf Prozent des vereinbarten Kautionsbetrages. Für eine Kautionssumme von 2.400 Euro, müsste der Versicherte somit 120 Euro pro Jahr an den Mietbürgen (Versicherer) bezahlen.
Prinzipiell kann jeder private wie auch gewerbliche Mieter, der ein vertragliches Mietverhältnis eingehen darf, auch eine Kautionsversicherung abschliessen. Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich einfach nur um eine bargeldlose Variante einer Mietkaution. Somit sind auch die gleichen gesetzlichen Richtlinien gültig. Für private Personen, die Wohnraum mieten, sind diese im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dies betrifft:
Wie hoch die Mietkaution ist und die Konditionen der Zahlung sind, muss bei privaten und auch gewerblichen Mietverträgen angegeben sein.
Für Objekte und genutzte Flächen im gewerblichen Bereich sind die oben genannten gesetzlichen Richtlinien nicht gültig und müssen demnach individuell mit dem Vermieter verhandelt werden. Gegebenenfalls müssen Gewerbetreibende:
Wer für die Anmietung von Wohnraum keine Barkaution bezahlen möchte oder kein Kautions-Sparbuch übergeben will und auch keine Bürgschaft bei der Bank beantragen möchte, der hat die Möglichkeit, stattdessen eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen. Der grosse Pluspunkt für den Mieter ist, dass er die Mietkaution nicht in einem Betrag im Voraus zahlen muss, was normalerweise drei Monatsmieten kalt ausmacht. Sondern der Mieter bezahlt bei Abschluss einer Kautionsversicherung einmal im Jahr einen Versicherungsbeitrag und bekommt dafür eine Bürgschaftsurkunde, welche er seinem Vermieter übergibt.
Ganz nach dem jeweiligen Anbieter erlangt die Kautionsversicherung ihre Gültigkeit ab der Zustellung oder ab dem Datum der Aushändigung an den Vermieter. Wurde das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat somit keinerlei Ansprüche mehr an den Mieter, endet die Mietkautionsversicherung ebenso. Die Haftung durch das ausstellende Unternehmen ist mittels selbstschuldnerischer Bürgschaft.
Ob der Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptiert, beruht auf freiwilliger Basis. Folglich kann er auch auf eine andere Art der Mietsicherheit bestehen. Der Vermieter kann eine Kautionsversicherung jedoch nicht ablehnen, falls er vor ober bei dem Abschluss des Mietvertrages diese gebilligt hat. Ebenso muss er damit einverstanden sein, falls die Mietkautionsversicherung im Mietvertrag angegeben ist.
Eine Überprüfung der Bonität wird grundsätzlich von jedem Anbieter durchgeführt. Bei der Antragstellung zu einer Kautionsversicherung überprüft jeder Versicherer die Bonität des Kunden bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Auskunftei. Dabei wird die Zahlungsfähigkeit des Mieters überprüft. Nur bei einem positiven Ergebnis übernimmt der Versicherer die Haftung für die Mietsicherheit. Will man als Mieter selbst seine Kreditwürdigkeit überprüfen lassen, ist dies in der Regel kostenpflichtig.
Bei einer Mietbürgschaft ohne auf erstes Anfordern, hat der Vermieter im Falle eines Schadens nicht sofort Zugriff auf die Bürgschaft, sondern der Schadensfall wird zuerst von der jeweiligen Versicherung überprüft. Dadurch ist der Mieter besser gesichert.
Und bei einer Mietbürgschaft auf erstes Anfordern bekommt der Vermieter im Falle eines Schadens unmittelbar und ohne eine Überprüfung das Geld von dem Versicherer ausbezahlt. Dieser holt sich aber die bezahlte Summe vom Mieter zurück.
Es wird überhaupt kein Bargeld bezahlt, denn der Vermieter bekommt als Mietsicherheit eine Bürgschafts-Urkunde anstelle einer Barkaution. Für diese Sicherheit bezahlt der Mieter einen jährlich fälligen Versicherungsbeitrag. Somit bezahlt er kein Bargeld für die Kaution an den Vermieter, sondern kann diese oftmals hohe Summe für sich behalten und der Vermieter ist dennoch abgesichert.
Bei der Mietkautionsversicherung informiert der Vermieter direkt die Versicherung (Mietbürgen) bezüglich seiner Forderungen und bekommt von dieser auch sein Geld.
Eine Mietbürgschaft zahlt im Falle eines Schadens. Es handelt sich um einen Schaden, falls der Vermieter auf die Mietkautionsbürgschaft am Ende des Mietverhältnisses in Anspruch nehmen muss. Dies kann beispielsweise wegen nicht bezahlter Nebenkosten oder durch den Mieter entstandende Beschädigungen am Wohnraum sein.
In so einem Schadensfall wendet sich der Vermieter direkt an den Mietbürgen, also die Versicherung. Wie es dann weitergeht ist davon abhängig, ob eine Mietbürgschaft auf erstes Anfordern oder ohne auf erstes Anfordern vereinbart wurde.
Hier informiert der Vermieter den Mietbürgen (Versicherer) über seine Forderungen und bekommt diese unmittelbar ausbezahlt. Der Mietbürge fordert danach das ausbezahlte Geld vom Mieter wieder zurück. Eine Prüfung, ob die Anforderungen des Vermieters rechtens sind, findet in diesem Fall nicht statt. Ist der Mieter damit nicht einverstanden, muss er vor Gericht klagen.
Wird bei der Mietkautionsversicherung die Bürgschaft ohne auf erste Anforderung vereinbart, dann wird die Forderung des Vermieters vor der Auszahlung vom Versicherer (Mietbürgen) auf deren Richtigkeit hin überprüft. Hier hat der Mieter zudem die Option, innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen, falls er die Forderung des Vermieter für nicht gerechtfertigt hält. Der Vermieter bekommt in diesem Fall sein Geld erst nach einer Überprüfung ausbezahlt.
Die Höhe einer Mietbürgschaft darf maximal drei Kaltmieten netto betragen. Hierzu ein Beispiel: Die Kaltmiete beträgt 700 Euro. Somit darf die Mietkautionsbürgschaft nicht höher als 2.100 Euro ausfallen.
Überwiegend wird eine Mietkautionsversicherung von Vermietern angenommen. Denn schliesst der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft ab, bekommt er eine Bürgschaftsurkunde zugestellt und diese muss er dann als Mietsicherheit an den Vermieter übergeben. Mit dieser Urkunde wird sichergestellt, dass der Vermieter bei Beschädigungen des Wohnraums oder ausstehenden Mietzahlungen, den Betrag bis maximal zur Höhe der vereinbarten Kaution erstattet bekommt.
Leider kann es aber auch vorkommen, dass ein Vermieter eine Kautionsversicherung nicht annimmt. Tritt dieser Fall ein, hat der Mieter in der Regel bei jedem Versicherer, innerhalb der ersten vierzehn Tage, ein Rücktrittsrecht. Der Mieter muss dann nur die Bürgschaftsurkunde mit dem Vermerk der Ablehnung durch den Vermieter an den Versicherer zurücksenden. Wurde bereits ein Versicherungsbeitrag bezahlt, wird dieser dem Kunden wieder gutgeschrieben.
Ratschlag:
Sehr viele Vermieter stimmen einer Mietbürgschaft zu. Allerdings macht es immer Sinn, zuerst mit dem Vermieter über die Möglichkeit der Kautionsanlage zu reden. Dadurch hat der Hausherr ausreichend Zeit, sich über eine Mietkautionsbürgschaft Gedanken zu machen. Somit erhöht sich auch die Aussicht auf eine Zusage. Als Mieter kann man zwar den Mietkautionsvertrag innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Vertragsabschluss kündigen, allerdings spart man sich überflüssige Arbeit, falls dies der Hausherr nicht akzeptiert.
Eine Mietkautionsbürgschaft erlischt mit dem Ende des Mietverhältnisses und der Wohnraum, wie vorgeschrieben, an den Vermieter oder Verwalter übergeben wurde. Sind vom Vermieter keine offenen Forderungen wie zum Beispiel offene Mietzahlungen, nicht bezahlte Nebenkosten-Abrechnungen oder nicht gemachte Schönheitsreparaturen bzw. Beschädigungen im Wohnraum vorhanden, ist die Mietkautionsbürgschaft beendet. Der Ablauf ist dann folgendermassen:
Stellt der Vermieter keinerlei Forderungen aus dem Mietverhältnis, muss er dem Mieter die Mietbürgschafts-Urkunde unterzeichnet übergeben. Der Mieter sendet diese Urkunde dann an den Versicherer zurück und kündigt somit die Mietbürgschaft.
Werden vom Vermieter am Ende des Mietverhältnisses allerdings Forderungen gestellt, dann läuft dies über den Versicherer:
Kündigt der Versicherte die Mietkautionsbürgschaft innerhalb des bestehenden Mietverhältnisses, darf der Vermieter eine andere Alternative zur Mietsicherheit fordern, wie beispielsweise eine Barkaution. Deshalb sollte man bereits vorab schon eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche Mietsicherheit für so einen Fall hinterlegt werden soll.